Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsrecht

der Firma Druckluft Krapf GmbH & Co. KG

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlage

(1) Für einen zwischen Ihnen als Käufer und uns als Verkäufer abgeschlossenen Kaufvertrag über die Lieferung von Waren gelten die nachstehenden Verkaufsbedingungen.

(2) Der Kaufvertrag mit uns wird erst durch unsere Warenlieferung verbindlich abgeschlossen. Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen Vereinba-rungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen.

(3) In unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.


§ 2 Preise; Mindermengenzuschlag; Zahlung

(1) In unseren Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten. Für Druckfehler bei der Preisauszeichnung übernehmen wir keine Haftung. Bei Rechnungen unter 15,00 € (zzgl. MwSt.) fällt ein Mindermengenzuschlag von 12,00 € (zzgl. MwSt.) an.

(2) Sofern wir mit Ihnen nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart haben, ist der von Ihnen geschuldete Kaufpreis ohne Abzug binnen 14 Tagen zu zahlen, nachdem unsere Rechnung bei Ihnen eingegangen ist.

(3) Geraten Sie mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 5 % - bei Unternehmern 8 % - über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Wir behalten uns insoweit vor, einen höheren Schaden nachzuweisen.


§ 3 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht

Sie sind zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche nur berechtigt, wenn Ihre Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden, wir diese anerkannt haben oder wenn Ihre Forderungen un-streitig sind. Außerdem sind Sie zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


§ 4 Liefer- und Leistungszeit, Versandkosten

(1) Unsere Liefertermine oder Lieferfristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind zwischen Ihnen und uns ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden.

(2) Sie können vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist uns schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Falls wir einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Liefertermin oder eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so müssen Sie uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung unserer Leistung setzen. Wenn wir diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so sind Sie berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

(3) Vorbehaltlich der Einschränkungen nach nachfolgendem
§6 haften wir Ihnen gegenüber im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt, oder Sie infolge eines Lieferverzugs, den wir zu vertreten haben, berechtigt sind, sich auf den Fortfall Ihres Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.

(4) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern Ihnen dies zumutbar ist.

(5) Innerhalb Deutschlands berechnen wir für alle Pakete bis 10 kg 8,00 € und für alle Pakete über 10 kg 15,00 €. Soweit eine Express-Lieferung erfolgen soll, gilt der TNT-Tarif nach Gewicht und Zeit. Zahlung erbitten wir innerhalb 14 Tagen ohne Abzug. Bei Zahlung innerhalb 8 Tagen gewähren wir 2 % Skonto.

(6) Als Verbraucher haben Sie im Falle eines Widerrufs Ihrer auf den Abschluss des Kaufvertrages gerichteten Willenserklärung die regelmäßigen Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich verein-barte Teilzahlung erbracht haben. Im übrigen tragen wir – soweit Sie Verbraucher sind - die Kosten der Rücksendung.

(7) Sofern keine abweichende Abmachung getroffen, ist die Lieferung „ab Werk“ vereinbart.

(8) Sofern Sie – als Käufer – es wünschen, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten tragen Sie.


§ 5 Sachmängelgewährleistung/ Garantie

(1) Wir haften für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Bei gebrauchten Artikeln beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf alle von uns gelieferten Sachen 12 Monate.

(2) Eine zusätzliche Garantie besteht bei den von uns gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich und schriftlich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.


§ 6 Rechte bei Verzug und Mängeln; Haftung

(1) Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen Ihnen und uns vereinbarte Beschaffen-heit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die Sie nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.

(2) Die Nacherfüllung erfolgt nach Ihrer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung neuer Ware. Dabei müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren. Sie sind während der Nacherfüllung nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Haben wir die Nachbesserung zweimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, sind Sie nach Ihrer Wahl berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.


(3) Sie können Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt Ihr Recht, weitergehende Schadenersatzansprüche nach Maßgabe der folgenden Absätze geltend zu machen.  

(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesund-heit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist, haften wir uneingeschränkt nach dessen Vorschriften. Wir haften auch im Rahmen einer Beschaffenheits- und/ oder Haltbarkeitsgarantie, sofern wir eine solche bezüglich des gelieferten Gegenstands abgegeben haben. Treten Schäden ein, die zwar darauf beruhen, dass die von uns garantierte Beschaffenheit oder Haltbarkeit fehlt und treten diese Schäden jedoch nicht unmittelbar an der von uns gelieferten Ware ein, so haften wir hierfür nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von unserer Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie umfasst ist.

(5) Beruht ein Schaden aufgrund von Verzug oder wegen eines Mangels auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Käufer regelmäßig vertrauen dürfen, so ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Das Gleiche gilt, wenn Ihnen Ansprüche auf Schadenersatz statt der Leistung zustehen.

(6) Weitergehende Haftungsansprüche gegen uns bestehen nicht und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der von Ihnen gegen uns erhobenen Ansprüche. Hiervon unberührt bleibt unsere Haftung nach vorstehendem Absatz 3.


§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag unser Eigentum.

(2) Sie sind berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; Sie treten uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließ-lich MWSt.) unserer Forderung ab, die ihnen aus der Weiterveräußerung gegen ihre Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleiben Sie auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange Sie ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug geraten und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass Sie uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen, die dazugehörigen Unterlagen aushändigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilen.

(3) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch Sie wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fak-turaendbetrag, einschließlich MWSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

(4) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass Ihre Sache als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass Sie uns anteilmäßig Miteigentum übertragen. Sie verwahren das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

(5) Sie treten uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen Sie ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

(6) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.


§ 8 Gerichtsstand – Erfüllungsort

(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

(2) Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.


§ 9 Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht

Auf unseren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.